Anbieter von Differenzkontrakten und Devisenhandel können auf Grundlage des, von den Aufsichtsbehörden gewährten Lizenzumfanges unterschieden werden. Unternehmen, die bis zur Einführung der IFR/IFS als Wertpapierhandelsbank (Neu: MiFID-Wertpapierfirma) klassifiziert wurden, ist es erlaubt, u.a. Eigenhandel ("Dealing on own Account") und damit ein eigenes Orderbuch (A-Buch, B-Buch) zu betreiben. Dieser lizenzpflichtige Tatbestand, der mit erhöhten Eigenkapitalanforderungen einher geht, ermöglicht es Unternehmen, als Market Maker zu agieren und damit als Counterpart für das Handelsgeschäft mit dem Endkunden zu agieren. Finanzdienstleister, die keine 'große' (C3, 750K) Lizenz besitzen, sind verpflichtet, Kundenaufträge zur Ausführung weiterzuleiten. Häufig wird in dem Zusammenhang der Begriff Straight-Through-Processing ("STP") verwendet. Finanzdienstleister, die als White Label oder Tied Agent agieren, vermitteln in der Regel zu einem oder mehreren Kooperationspartnern. Weitere Informationen finden Sie
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