Verfassungsrechtlich fragwürdige Steuergesetzgebung lässt CFD-Umsätze im zweiten Quartal massiv einbrechen
Die Handelsvolumina mit CFDs in Deutschland haben im zweiten Quartal 2022 einen deutlichen Einbruch erlitten. Hauptursache für die Entwicklung dürfte die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sein. Der CFD-Verband sieht Handlungsbedarf, auch im Sinne eines eigenverantwortlichen Anlegens, und bereitet eine Musterklage gegen diese Beschränkung vor.
Frankfurt/Main, 13. September 2022 - Die Monate April bis Juni dieses Jahres markieren für den CFD-Handel in Deutschland das schwächste Quartal seit zweieinhalb Jahren: Während die Anzahl der Konten nahezu konstant bleibt bei derzeit rund 289.000, brechen Trades und Volumina im zweiten Quartal förmlich ein – auf ein Niveau, das so niedrig ist wie zuletzt im vierten Quartal 2019. Das ist ein zentrales Ergebnis der jüngsten Erhebungen des Research Center for Financial Services (CFin), das regelmäßig die Daten für die deutsche CFD-Branche erhebt. Konkret ist die Zahl der Trades im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um knapp 50 Prozent auf 9,0 Millionen zurückgegangen, das gehandelte Volumen hat sich um rund 38 Prozent auf 361 Milliarden Euro reduziert. Gegenüber dem bisherigen Rekordquartal, dem ersten Quartal dieses Jahres, sind die Rückgänge mit 43 bzw. 54 Prozent noch deutlicher.
Der Contracts for Difference Verbands e.V., kurz CFD-Verband, führt den Einbruch vor allem auf die Nachteile zurück, die die steuerlich bedingte Verlustverrechnungsbeschränkung für Anleger bedeutet. „Zwar haben die Kapitalmärkte im zweiten Quartal mit ihrer schwachen Verfassung nicht gerade für Rückenwind gesorgt – dieser Rückgang bei den CFD-Aktivitäten ist unserer Ansicht nach aber in erster Linie den Auswirkungen der nicht nur in unseren Augen verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung geschuldet“, erklärt Stefan Armbruster, Vorstand des CFD-Verbands. „Die CFD-Kunden realisieren langsam, aber sicher die katastrophalen Folgen des Jahressteuergesetzes 2020, das mit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte neben allen anderen Finanzprodukten CFDs stark benachteiligt“, so Stefan Armbruster weiter. „Mit den jüngsten Zahlen der Branche sind die Auswirkungen der restriktiven Steuergesetzgebung erstmals sichtbar geworden. Diese Gesetzgebung beraubt den Anleger eines wichtigen Instruments, mit dem er auf die Turbulenzen des Marktes flexibel reagieren könnte, beispielsweise in Form von Absicherungsgeschäften.“
Durchschnittlich wurde im jüngsten Quartal pro Transaktion ein Volumen von fast 40.000 EUR gehandelt. Den beliebtesten Basiswert beim Einsatz von CFDs stellten dabei Aktienindizes dar. 90 Prozent des gehandelten Volumens und 80 Prozent der Transaktionen entfielen darauf. Kontrakte auf den DAX waren hier mit einem Anteil von 48 Prozent wie gehabt die am meisten nachgefragten Index-CFDs, allerdings konnte sich der Anteil von Nasdaq-Kontrakten gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu verdoppeln, von 12,4 auf 23,6 Prozent.
Bei den CFDs auf Währungspaare ergeben sich ebenfalls einige Veränderungen. So ging der Anteil des Devisenpaares Britisches Pfund/US-Dollar, im Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 20,2 Prozent noch das zweitbeliebteste Paar nach dem traditionellen Spitzenreiter Euro/US-Dollar, auf nur noch 3,1 Prozent zurück. Bei den CFDs auf Rohstoffe lösten Kontrakte auf Energie solche auf Edelmetall als Favoriten ab – mutmaßlich vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise machten Energie-CFDs mehr als 57 Prozent der Volumina im Rohstoffbereich aus, nach nur 17,3 Prozent im Vorjahreszeitraum. Die Daten zeigen, dass Marktteilnehmer die Flexibilität und Vielfalt, die das Werkzeug CFD ihnen bietet, in großem Umfang nutzen, um auf Marktentwicklungen sowohl mit Long- als auch mit Short-Positionen zu reagieren. „Gerade in Zeiten wie diesen ist eine solche Flexibilität für Investoren unerlässlich und muss ermöglicht werden. Die durch das Jahressteuergesetz eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung erreicht genau das Gegenteil: Sie konterkariert alle Forderungen der Bundesregierung nach einem eigenverantwortlichen privaten Vermögensaufbau von Bürgerinnen und Bürgern und erhöht noch darüber hinaus die Komplexität bei der Erstellung der Steuererklärung erheblich“, so Stefan Armbruster weiter. Vor diesem Hintergrund bereitet der CFD-Verband ein Musterverfahren vor, über das sich Anlegerinnen und Anleger auf der Verbandswebsite unter www.cfdverband.de informieren können. Das Musterverfahren soll die bislang offenen verfassungsrechtlichen Fragen zur Verlustverrechnungsbeschränkung klären.
Die Kennzahlen des Jahresvergleichs des CFin stützen sich auf eine Datenerhebung im
Auftrag des Contracts for Difference Verband e.V. Die Erhebung bezieht sich auf den
deutschen Markt und auf in Deutschland ansässige Kunden. Zur Berechnung des
Gesamtmarktes wurden Daten von den Verbandsmitgliedern comdirect und onvista bank
(beides Marken der Commerzbank), Consorsbank (eine Marke der BNP Paribas), flatex und
ViTrade (beides Marken der flatexDEGIRO), S Broker, IG Europe, WH Selfinvest, GBE
brokers und FXFlat erhoben.
Über
Weitere Infos unter www.cfdverband.de

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