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DDH Verlustquoten-Monitoring

Cash Burn Ratio ("CBR")

Durch die Allgemeinverfügung gemäß Art. 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.05.2014 über die Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (MiFIR) vom 23.07.2019 haben die europäischen Aufsichtsbehörden die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten („Contracts for Difference“ – CFD) in verschiedenen Bereichen beschränkt.

Neben diversen technischen und organisatorischen Änderungen wurden Wertpapierfirmen verpflichtet, alle direkten und indirekten Mitteilungen die der Vermarktung, dem Vertrieb oder dem Verkauf von CFD dienen, durch eine entsprechende Risikowarnung zu kennzeichnen. Durch diese Regelung erfasst wurden Smartphone-Applications („Apps“) sowie die Beschreibung der App im App-Store, Werbevideos jedweder Art, auch über Videoportale wie YouTube, Podcasts (Audio) sowie die Beschreibung der Podcasts, Social-Media-Mitteilungen wie Twitter, Facebook, Instagram und vergleichbare Kanäle, die Verbrauchern zur Nutzung angeboten werden.

Die Risikowarnungen folgen standardisierten Vorgaben der Aufsichtsbehörden und sollen eine Indikation ermöglichen, die Rückschlüsse auf Risiken zulassen, denen sich insbesondere unerfahrene Nutzer aussetzen, wenn Sie die Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Anbieter erstmalig in Betracht ziehen. Die Warnhinweise – die einer ähnlichen Systematik folgen wie die beispielsweise auf Tabakprodukten abgebildeten Gesundheitsrisken – soll zur Sensibilisierung beitragen, dass das Chance-Risiko-Verhältnis sich überproportional negativ auswirken kann. In einfachen Worten formuliert: Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass man als unerfahrener Anleger eingesetztes Kapital verlieren wird. 

Technisch betrachtet gibt es eindeutige Vorgaben, wie die Werte von den Unternehmen berechnet werden müssen. Der zu ermittelnde Verlustprozentsatz spiegelt dabei den Anteil der CFD-Handelskonten von Kleinanlegern bei dem jeweiligen CFD-Anbieter wider, die Verluste beim Handel mit CFD realisiert haben.

Die Berechnung ist quartalsweise durchzuführen und erfasst einen Zeitraum von 12 Monaten bis einschließlich des Tages vor dem Tag, an dem die Berechnung durchgeführt wird („12-Monats-Berechnungszeitraum“).

Die Berechnung des Verlustprozentsatzes erfolgt nach den folgenden Vorgaben, die hier im Detail nachzulesen sind:

  • Ein einzelnes CFD-Handelskonto eines Kleinanlegers hat dann Geld verloren, wenn die Summe aller realisierten und unrealisierte Nettogewinne aus dem Handel mit CFD in dem 12-Monats-Berechnungszeitraum negativ ist.
  • Zudem sind sämtliche Kosten, einschließlich aller Entgelte, Gebühren und Provisionen, in Bezug auf ein CFD-Handelskonto in die Berechnung mit aufzunehmen.

Folgende Elemente sind dabei aus der Berechnung auszuschließen:

  • jedes CFD-Handelskonto, das innerhalb des Berechnungszeitraums keine Verbindung zu einem offenen CFD aufgewiesen hat;

  • sämtliche Gewinne und Verluste aus anderen Produkten als CFD in Verbindung mit dem CFD-Handelskonto

  • sämtliche Einzahlungen oder Abhebungen von Geldern auf das bzw. von dem CFD-Handelskonto.

Das DDH Verlustquoten-Monitoring 

Wenn Sie auf unserem Portal Angaben mit der Abkürzung 'CBR' finden, steht diese Abkürzung für das angelsächsische Pendant der Verlustquote. CBR steht in der Kurzform für Cash-Burn-Rate bzw. Cash-Burn-Rate-Ratio (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Cash-Burn-Rate).

Wie Sie anhand der erfassten Daten erkennen können, reicht die Bandbreite des CBR von (Stand Q2/2023) 21% bis 92%, teilweise sogar darüber. 

Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde bei unspezifischen – quantitativen – Angaben wie einer Range („74% bis 89%“) immer der jeweils höhere Wert angesetzt. Wurden unspezifische – qualitative – Angaben („die überwiegende Mehrheit“) gemacht, wurde der Wert 90% zugewiesen.

Wurden beim Screening keine Angaben zum Verlustratio gefunden oder waren diese nicht vorschriftsgemäß angebracht, wurde der Wert 99,99% erfasst. 

CBR-Historien und Trends

DDH erfasst die Kennzahlen zu den Verlustquoten und deren Historien systematisch seit Einführung dieser Anforderung im Jahr 2018. Zudem ermöglicht DDH den Vergleich des aktuellen Quartals mit dem des vorangegangenen Quartals und stellt den Trend sowie das Ranking in einer eigenen Ansicht dar.

Interpretation der Verlustquoten

Hinsichtlich der Interpretation der Verlustquote gibt es keine einheitliche Formel, aus der sich eine allgemeingültige Aussage ableiten ließe. Unterschiedliche Parameter bestimmen, wie hoch der prozentuale Anteil der im Verlust geschlossenen Transaktionen in seiner Gesamtheit ist. Wichtig: Da CFD u.a. auch für Absicherungsgeschäfte eingesetzt werden, können Verluste Teil bzw. auch das Resultat einer entsprechenden Hedging-Strategie sein. Auch sollte kein unmittelbarer Rückschluss gezogen werden, dass bei einer Verlustquote von bspw. 80% seitens der Anleger automatisch 80% Gewinn beim Anbieter der Produkte entstehen. Gerade bei Letzterem ist es u.a. von Bedeutung zu verstehen, nach welchem regulatorischen Möglichkeiten Anbieter von CFD agieren können. Neben den weit verbreiteten Market Maker Modellen, bei denen Broker so-genannte A- und B-Bücher führen, gibt es eine Vielzahl an Finanzdienstleister, deren Lizenzumfang diese Möglichkeit nicht vorsieht. Wir haben hier eine Übersicht zusammengestellt, die die Markttelnehmer nach deren Lizenzumfang aufschlüsselt.

CBR-Update-Historie

Quartal
Datum der Aktualisierung
Datum der Erbebung
SNAP
03/202320.07.202315.07.20233.2023
02/202320.04.202315.04.20232.2023
01/202320.01.202315.01.20231.2023
2022


Q4/2022
20.10.2022
15.10.2022
10.2022
Q3/2022
20.07.2022
15.07.2022
7.2022
Q2/2022
20.04.2022
15.04.2022
4.2022
Q1/2022
20.01.2022
15.01.2022
1.2022
2021



Q4/2021
20.10.2021
15.10.2021
10.2021
Q3/2021
20.07.2021
15.07.2021
7.2021
Q2/2021
20.04.2021
15.04.2021
4.2021
Q1/2021
20.01.2021
15.01.2021
1.2021



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Quellenangabe:

1  Leitlinien zur Umsetzung der Allgemeinverfügung gemäß EU Verordnung  600/2014 Art. 42 MiFIR vom 23. Juli 2019 betreffend Contracts for Difference Geschäftszeichen VBS 7-Wp 2000-2020/0026 (BaFin)

Weiterführende Informationen: ESMA35-43-2134 & ESMA35-36-794

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"Der häufigste Fall: Anbieter aus Zypern verwenden die vorgeschriebene Risikowarnung nicht oder nicht richtig...." zu dieser Einschätzung unter anderem kommt im November 2020 ein von der BaFin veröffentlichter Prüfbericht, der sich mit der Umsetzung der Maßnahmen beschäftigte.

So stellte die Aufsichtsbehörde fest, das jeder zweite geprüfte Anbieter die Vorgaben missachtet hatte.  Die von DDH monatlich erfassten und im Turnus der von der ESMA vorgesehenen Intervalle quartalsweise von DDH veröffentlichten Daten zeigen, dass die Ende 2020 veröffentlichten Feststellungen teilweise Ende 2022 noch immer bestehen.

Zum BaFin-Artikel kommen Sie hier.


Wenn Sie an längeren CBR-Historien interessiert sind, können Sie uns gerne kontaktieren